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Podologie

Podologie & Fußpflege sind nicht das gleiche!

Bei der Fußpflege wird zwischen der medizinischen und der kosmetischen Fußpflege unterschieden. Die medizinische Fußpflege (Podologie) ist per Gesetz eine heilberufliche Tätigkeit und damit erlaubnispflichtig.

  • Medizinische Fußpflege umfasst die Vorbeugung und die Behandlung am gesunden oder von Schädigungen bedrohten bzw. bereits geschädigten Fuß und die Nachsorge und Rehabilitation.
  • Kosmetische Fußpflege ist die Ausübung von pflegerischen, dekorativen und vorbeugenden Maßnahmen am gesunden Fuß.

Welche Voraussetzungen benötigt man, um die Erlaubnis zu erhalten?

  • Ausbildung und bestandene staatliche Prüfung als Podologe / in
  • Eignung in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs
  • Zuverlässigkeit

Tätigkeiten der Podologen

Podologen unterstützen die Dermatologen und Orthopäden bei ihren Tätigkeiten. Sie führen selbständig fußpflegerische Behandlungsmaßnahmen durch und erkennen eigenständig krankhafte Veränderungen am Fuß, die eine ärztliche Behandlung erfordern. Neben den rein vorbeugenden und pflegerischen Maßnahmen verantwortet der Podologe eine Reihe von speziellen Behandlungspraktiken und Methoden. Der Podologe entfernt nicht mehr nur schmerzende Hühneraugen, störende Schwielen und deformierte Fußnägel. Er tritt auch als Berater auf, besitzt Kenntnisse und Erfahrungen über Medikamente, Verbandmaterialien, Entlastungsmöglichkeiten, Badezusätze. Darüber hinaus ist er insbesondere in der Lage, so genannte Risikopatienten wie Diabetiker, Bluter oder Rheumatiker fachgerecht zu behandeln.
Nur Podologen erhalten eine Zulassung als Leistungserbringer und können darum mit den Krankenkassen abrechnen!