Bei der Fußpflege wird zwischen der medizinischen und der kosmetischen Fußpflege unterschieden. Die medizinische Fußpflege (Podologie) ist per Gesetz eine heilberufliche Tätigkeit und damit erlaubnispflichtig.
- Medizinische Fußpflege umfasst die Vorbeugung und die Behandlung am gesunden oder von Schädigungen bedrohten bzw. bereits geschädigten Fuß und die Nachsorge und Rehabilitation.
- Kosmetische Fußpflege ist die Ausübung von pflegerischen, dekorativen und vorbeugenden Maßnahmen am gesunden Fuß.